Das Wichtigste in Kürze
- Mehr Kundschaft: Rund jede fünfte Person in der Schweiz lebt mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen und alle, die gerade eine Hand frei haben.
- EU-Pflicht: Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act, auch für Schweizer Onlineshops, die an Konsumenten in der EU verkaufen.
- Der Massstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in Version 2.2.
Warum es sich lohnt
Barrierefreiheit wird oft als Pflichtübung gesehen. Dabei profitieren alle: Klare Kontraste lesen sich auch in der Sonne, grosse Klickflächen treffen auch Daumen, saubere Überschriften helfen Screenreadern und Google gleichermassen. Barrierefreie Websites sind fast immer auch schnellere, besser strukturierte und besser gefundene Websites.
Was gilt rechtlich?
| Regel | Wen sie betrifft | Seit |
|---|---|---|
| European Accessibility Act | Firmen, die Konsumenten in der EU online Waren oder Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen | 2025 |
| Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) | Bundesbehörden müssen barrierefrei sein. Private dürfen Menschen mit Behinderung bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen nicht diskriminieren | 2004 |
| Inklusionsgesetz (Entwurf) | Der Bundesrat hat im Februar 2026 einen Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Das Parlament berät ab Herbst 2026 | offen |
Für die meisten Schweizer KMU ohne EU-Kundschaft ist Barrierefreiheit heute also keine gesetzliche Pflicht, aber eine klare Richtung. Wer jetzt neu baut, sollte die Standards gleich einhalten. Nachrüsten ist fast immer teurer.
Die Checkliste in zehn Punkten
- Kontrast: Text hebt sich mindestens im Verhältnis 4,5:1 vom Hintergrund ab. Hellgrau auf Weiss fällt fast immer durch.
- Schriftgrösse: Fliesstext mindestens 16 Pixel, und die Seite bleibt lesbar, wenn man auf 200 Prozent zoomt.
- Tastatur: Alles lässt sich mit der Tabulatortaste erreichen und bedienen: Menü, Formulare, Buttons, Dialoge.
- Sichtbarer Fokus: Wer mit der Tastatur navigiert, sieht jederzeit, wo er gerade ist.
- Alt-Texte: Inhaltliche Bilder haben eine kurze Beschreibung, dekorative ein leeres alt="".
- Überschriften: Eine H1, darunter H2 und H3 in logischer Reihenfolge, nicht nach Optik gewählt.
- Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen sagen, was falsch ist und wie es richtig geht.
- Linktexte: «Preisrechner öffnen» statt «hier klicken». Screenreader lesen Links oft als Liste vor.
- Klickflächen: Mindestens 44 × 44 Pixel auf dem Handy, mit genug Abstand dazwischen.
- Bewegung: Animationen lassen sich pausieren oder werden reduziert, wenn das Gerät «Bewegung reduzieren» eingestellt hat.
Der Fünf-Minuten-Selbsttest
- Maus weglegen: Kommen Sie nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten durch Ihre Startseite und das Kontaktformular?
- Zoomen: Drücken Sie viermal Ctrl und Plus. Bleibt alles lesbar, ohne dass Sie seitlich scrollen müssen?
- Graustufen: Schalten Sie am Handy die Graustufen ein. Erkennen Sie noch, was ein Button ist und was ein Fehler?
- Vorlesen lassen: Aktivieren Sie VoiceOver (iPhone) oder TalkBack (Android) und hören Sie sich Ihre Startseite an.
Unser kostenloser SEO-Check prüft nebenbei einige Grundlagen, etwa Alt-Texte, Überschriften und die Sprachangabe. Eine vollständige Prüfung nach WCAG braucht aber immer auch den Blick eines Menschen.
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